Die eingeschränkte Auditausbildung erfordert die Aufnahme als Audit-Experte oder Auditor. Die Vorbereitungszeit für die Prüfung zum staatlich geprüften Abschlussprüfer (HFP) beträgt in der Regelfall vier Jahre. Um als Auditor zugelassen zu werden, müssen die natürlichen Personen entweder über ein Eidg. Fachausweis als Auditor oder ein Eidgenöss. Fachausweis als Treuhänder, Steuerexperte oder Sachverständiger für Rechnungswesen und Controlling besitzen.
Es können auch Menschen mit einem Abschluss in Betriebswirtschaftslehre, Recht oder Wirtschaft oder einem eidgenössischen Diplom als Treuhänder oder Spezialist für Finanz- und Buchhaltungswesen sowie mit einem der oben erwähnten ausreichenden Auslandsabschlüsse und einer entsprechenden Spezialpraxis sowie Kenntnissen des eidgenössischen Rechts aufgenommen werden. Darüber hinaus wird eine einjährige Berufspraxis vorausgesetzt.
Die Berufsausübung gilt als eine Aktivität in der Buchhaltung und Wirtschaftsprüfung, die von Wirtschaftsprüfern überwacht werden muss. Sie sind auf der Suche nach einem geeigneten Trainingsanbieter für Ihre Aus- oder Fortbildung zum Auditor? Für die Bewilligung des Bundes als Auditor für die externen Audits müssen die folgenden Anforderungen erfüllt sein: - Er hat eine Ausbildung zum Treuhänder, Steuerexperten oder Buchhaltungs- und Controllingexperten mit je mind. fünf Jahren Berufserfahrung durchlaufen; die Ausbildung zum Treuhänder ist durchlaufen; die Ausbildung ist abgeschlossen;
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