Schuldnerwechsel

Kreditnehmerwechsel

Rechte und Pflichten aus der Verpflichtung können auf andere übertragen werden. Auch der Schuldnerwechsel spielt in der Praxis eine wichtige Rolle. Die Übernehmerin tritt an die Stelle des Schuldners, der von seiner Schuld befreit wird. Der Schuldnerwechsel erfolgt durch Schuldenübernahme. Im Falle einer Schuldenübernahme ersetzt ein neuer Schuldner den bestehenden Schuldner.

Einführung Schuldenübernahme ' Schuldenübernahme

In der Regel sind Kreditoren und Debitoren von Anfang bis Ende eines Schuldentilgungsverhältnisses die gleichen wie immer. - Daher ist ein Personenwechsel des Debitors ein Sonderfall. Im Rahmen verschiedener Sachverhalte (Manifestationen) sind Schuldnerwechsel zu finden: Durch die Übernahme von Schulden kommt es zu einem Schuldnerwechsel: Der ursprüngliche Schuldner wird durch einen anderen ersetzt.

Anders als bei der Übertragung mit Wechsel des Kreditnehmers, bei der der Kreditnehmer indifferent sein kann, an wen er Zinsen zahlt und an wen er Zinsen zahlt, ist die Situation bei der Schuldenübernahme mit Wechsel des Kreditnehmers ganz anders: Die Zinsen des Kreditnehmers werden durch die Persönlichkeit des Kreditnehmers und seine Kreditwürdigkeit maßgeblich beeinflußt, je nachdem, welche der Forderungen höher ist oder nicht.

Der Schuldenerwerb ist in zwei Hauptteile gegliedert:

Debitorenwechsel deklariert

Ein Schuldnerwechsel ist der Austausch des Darlehensnehmers in einem Kreditvertrag. Das geschieht z.B., wenn Sie die zugrundeliegende Eigenschaft, wie z.B. eine Eigenschaft, an jemand anderen verkaufen. Dabei ist es jedoch von Bedeutung, dass der Schuldnerwechsel nur mit Zustimmung aller Vertragspartner möglich ist.

Dies bedeutet, dass die BayernLB den Beitritt eines neuen Debitors und den Rücktritt des bestehenden Debitors nur dann für gut hält, wenn der neue Debitor zumindest die gleiche Kreditwürdigkeit hat wie der bestehende Debitor. Damit soll das Ausfallrisiko des Kreditgebers reduziert werden, da ein Schuldnerwechsel nur nach einer gründlichen Kreditprüfung möglich ist.

Ein Schuldnerwechsel ist oft erforderlich, wenn die Liegenschaft, für die die Finanzierungen durch den Schuldner vorgesehen sind, innerhalb der Tilgungsfrist veräußert wird. Diese Übertragung ist im BGB, 414-418, rechtlich verankert, wobei nicht nur der Gegenstand, z.B. eine Liegenschaft, sondern auch die damit zusammenhängenden Grundpfandrechte veräußert werden. In diesem Fall muss der Tratte, in dem alle Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag auf den neuen Debitor übergehen, von allen involvierten Personen (Schuldner, Kreditor, Erwerber oder künftiger Schuldner) angenommen werden.

Einem Schuldnerwechsel wird das Finanzinstitut nur dann zugestimmt, wenn die Bonität des neuen Schuldners gleich oder gar über der des aktuellen Schuldners liegt. Im Rahmen der Möglichkeiten werden die Bedingungen des Darlehensvertrages unverändert beibehalten, nur der Namen des Darlehensnehmers wird geändert.

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