Wie kann ich mein Existenzeinkommen aus meinem Schuldendienst berechnen?
Dann kaufte ich ihr die Immobilie, nach der Trennung, und nahm einen Kredit auf. Es werden die Liegenschaften gemietet, ich erhalte dafür Mieterträge in einem Wert von 1100 EUR, nach Abzug eines Steuersatzes von 30%. 2 ) Nun stellt sich die Fragestellung, was ich bei der Kalkulation meines für den Unterhalt relevanten Gehalts von meinem Gehalt abziehen kann.
Bei der Eheförderung ist alles geklärt, der Ehemann erhält keine Unterstützung). Meiner Ansicht nach kann ich auf jeden Falle die Zinserträge aus dem Darlehen, das ich zur Auszahlung der Ex-Frau abgeschlossen habe, einbehalten. Darf ich eventuell auch den Abschlag für dieses Schuldendarlehen vornehmen, die Mieterträge werden ebenfalls gehaltssteigernd berechnet.
Danach stellt sich die Fragestellung, wie mit den Verschuldungen umgegangen werden soll, die bereits während der Heirat die Immobilie belasteten. Weil die Liegenschaften weiter beladen sind, bezahle ich die Forderungen jetzt allein nach der Gewinnausgleich. Andererseits existierten die Forderungen bereits in der Eheschließung. Meiner Ansicht nach kann ich für die Wohnungsbaudarlehen zur Kindererhaltung Verschuldung und Rückzahlung abziehen, da diese bereits während der Heirat existierten.....
Andererseits werden die Mieterträge auch als Gehaltserhöhung berechnet. Ich würde auf jeden Falle das Mindestkindergeld auszahlen. Hinzu kommt die Fragestellung, ob die Kalkulation des Kindergeldes auf dem derzeitigen Gehalt basieren sollte, oder ob es auf meinem Gehalt basiert, das ich 2008 erhalten habe.
Weil mein Gehalt aufgrund der Wirtschaftskrise bis auf weiteres um 400 EUR pro Kalendermonat gesenkt wurde, in diesem Jahr. Stelle jetzt deine momentane Anfrage und erhalte eine rechtlich verbindliche Anwort von einem Anwalt. Im Folgenden möchte ich Ihre Anfragen unter Berücksichtigung der von Ihnen beschriebenen Fakten wie folgend kommentieren: 1.)Was kann vom Nettolohn abgezogen werden?
In Ihrem Falle geht es nach Ihrer Beschreibung ausschliesslich um den Unterhalt Ihrer beiden erwachsenen Söhne. Insofern besteht der Prinzip, dass Forderungen prinzipiell nur abgezogen werden können, wenn es sich um Familienschulden des Schuldners ausweist. Damit sind die noch aus der Ehe stammenden und in Absprache mit dem anderen Ehegatten entstandenen Forderungen voll abzugsfähig.
Daher ist zwischen den Eigenschaften zu differenzieren. Dabei werden die Forderungen für Liegenschaften, die für die ganze Gesellschaft, d.h. mit Einverständnis Ihrer Ehefrau oder auch für den eigenen familiären Zweck, d.h. das Leben der ganzen Gesellschaft in der Gesellschaft, erworben wurden, voll berücksichtigt. Verbindlichkeiten im Immobilienbereich, die nur spekulative oder steuerliche Abschreibungsobjekte sind, sind in der Regel nicht abzugsfähig.
Die genaue Lage in Sachen Ihrer Immobilie kann aus den Fakten des Falles nicht abgeleitet werden, so dass ich dazu derzeit aus der Distanz bedauerlicherweise keine endgültige Position beziehen kann. Auch rechtlich ist diese Fragestellung für eine erste Beratung zu aufwendig und kann nur im Zuge einer Kundenbeziehung unter Einbeziehung aller maßgeblichen Kennzahlen beantwortet werden.
Unglücklicherweise können Sie die Zinszahlungen nicht für die Auszahlung Ihrer Ex-Frau-Darlehen aus Ihrem Reineinkommen abziehen. Entscheidend ist nur, ob die Verschuldung während oder vor der Eheschließung entstanden ist und während der Eheschließung mindestens einem familiären Ziel diente (z.B. Familienfinanzierung, Auto, Haushalt, etc.).
Dies ist bei den von Ihnen in diesem Falle beschriebenen Forderungen jedoch nicht der Fall, da sie erst nach der Heirat und auch nicht zu einem ursprünglich familiären Zwecke entstanden sind. Daher können Sie aus den oben aufgeführten GrÃ?nden den Abzugsbetrag fÃ?r dieses Schuldendarlehen aus diesem Grund nicht einbehalten.
Kann man bei der Kalkulation des Kindergeldes auf das aktuelle Gehalt oder auf ein früheres Gehalt zurückgreifen? Das heißt, dass in Ihrem Falle, wenn Sie nicht selbständig sind, das durchschnittliche Gehalt vom 04.08-04.09 als Bewertungsgrundlage herangezogen werden muss. Dementsprechend werden auch die Gehaltsverluste berücksichtigt, indem sie auf diese 12 Kalendermonate verteilt werden.
Ich würde Ihnen im Falle eines Auftrags den vollen Betrag der hier im Februar im Internet gezahlten Erstberatungsgebühr berechnen.
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